Auftragsabwicklung
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Katz und Haus (Anke Roski) und dem Auftraggeber (Sie als Kunde). Soweit Aufträge erteilt werden, die über diesen Standardauftrag hinausgehen, kann das nur durch schriftlichen Zusatz erfolgen.
Ich, Anke Roski, verpflichte mich, die mir anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf die Tiere, den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und der Pflanzen zu achten. Für nicht bzw. fahrlässig verschuldete Schäden übernehme ich keine Haftung. Durch Sorgfalt werde ich Schäden jeglicher Art vermeiden. Weiterhin habe ich auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese Ihnen als Kunden zu melden, oder bei Gefahr von Hab und Gut Sie nach Möglichkeit zu verständigen und Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten. Diese werden nur unter Beaufsichtigung eingelassen! Die dabei entstandenen Kosten sind von Ihnen als Kunden zu begleichen, da es sich dabei um Schadenminderungskosten handelt.
Nachschlüssel für die anvertrauten Räume werden nicht angefertigt. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel – nur bei grober Fahrlässigkeit – komme ich auf, ebenso für dadurch evtl. notwendige Schlossersatzkosten. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. Zusätzliche Anfahrten für Schlüsselübergaben können vereinbart werden. Die Kilometerkosten pro gefahrener Kilometer (Hin- und Rückfahrt) errechnen sich lt. Preisliste (bzw. sind kleiner 1km für Sie kostenlos)
Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder unzugänglich sein (z.B. eingeschlossen in einem separaten Zimmer).
Der Vertrag zwischen mir und Ihnen als Kunden gilt als abgeschlossen, wenn ich Ihnen die Annahme des schriftlich fixierten Auftrages (eventuell mit Erweiterungen) vollständig schriftlich oder per email bestätigt habe. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen sind unwirksam. Folgeaufträge auf der Basis dieser AGB können mündlich erteilt, aber müssen schriftlich bestätigt werden.
Alle für mich bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an die Geschäftsadresse/ email von Katz und Haus zu richten. Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke.
Ich habe für die gesamte Dauer des Auftrags Hausrecht. Das Hausrecht kann ausschließlich durch Sie eingeschränkt werden.
Bis auf Wideruf darf ich Fotos der betreuten Tiere in meine Galerie aufnehmen und dort veröffentlichen.
Vertragsgegenstand, Hilfsmittel
Ich betreue die im Vertrag genannten Tiere, Pflanzen, Räumlichkeiten nach den von Ihnen genannten Vorgaben.
Das für den Vertrag maßgebliche Objekt ist vor Einsatzbeginn gemeinsam in Augenschein zu nehmen.
Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, bin ich schon jetzt beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Auftraggebers zu beschaffen.
Bei allen Tieren sollte eine ansteckende Krankheit ausgeschlossen sein, bzw.sollte ich über diese informiert werden. Über bekannten Wurm- und Ungezieferbefall muss ich informiert werden.
Sollte ich das Gefühl haben, dass Ihr Tier krank ist und zum Tierarzt muss, werde ich es auch ohne, dass ich Sie ggf. erreichen kann zum Tierazrt bringen. Eine Entscheidung über Sinn oder Zwecklosigkeit einer Behandlung der betreuten Tiere trifft ausschließlich der Tierarzt. Die entstandenen Arztkosten und Rezeptgebühren werden mit Quittungsvorlage in der Abschlussrechnung berechnet zzgl. Fahrkosten u. Dienstleistungszeit. Bei Todesfall des/eines Tieres wird es ohne anderslautende Weisung beim Tierarzt aufbewahrt, damit Sie selbst entscheiden können, wie das Tier bestattet wird.
Wenn ein Tier wegläuft oder während des Betreuungszeitraumes nicht mehr zurückkommt, werde ich Sie unverzüglich informieren und darüber hinaus folgende Institutionen:
– Tierschutzverein
– das/die nächstliegende/n Tierheim/e.
-Tasso e.v.
Wenn das Tier dennoch nicht mehr gefunden wird und eine grobe Fahrlässigkeit meinerseits ausgeschlossen werden kann (z.B. Sorgfaltsverletzung wie geöffnete Fenster/Türen bei Wohnungskatzen und Vögeln) entfällt jegliche Haftung.
Sollten Sie verspätet oder früher als geplant zurück kehren, sollten Sie mich bitte umgehend verständigen.
Wenn die vereinbarte Rückkehr Ihrerseits durch unvorhergesehene Ereignisse ausbleibt, kann ein erweiterter Betreuungsrahmen gewährt werden. Evtl. zusätzlich anfallende Kosten sind vom Auftraggeber oder dessen Erben zu begleichen.
Vergütung, Rücktritt
Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Als vereinbarter Preis gilt ausschließlich der, den Sie schriftlich bestätigt haben. Erweiterungen im schriftlichen Standardauftrag sind damit nicht abgegolten. Rechnungskürzungen sind unzulässig.
Tritt der Kunde aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, so sind Katz und Haus die durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu erstatten.
Diese betragen bei Stornierungen:
ab dem 30. – 21. Tag vor Leistungsbeginn 10 %
ab dem 20. – 11 Tag vor Leistungsbeginn 25 %
ab dem 10. – 4 Tag vor Leistungsbeginn 50 %
ab dem 3. – 1 Tag vor Leistungsbeginn 80 %
des Auftragswertes. (Ausnahme: Todesfall des Tieres)
Bei einer Stornierung, fallen auch vor dem 30. Tag als Aufwandsentschädigung 25€ für den Kennenlerntermin an. (Dieser ist ansonsten kostenfrei.)
Wenn sich ein Mehraufwand ergibt (bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie höherer Gießaufwand bei Trockenheit, Unreinheit der Tiere oder sonstige notwendige Arbeiten) werden generell der jeweilige Zeitaufwand und die entsprechenden Fahrtkosten nachberechnet.
Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände, wie z.B. mangelhafte Übergabe der Räumlichkeiten bzw. Anlage, mangelnde Sauberkeit (auch des/r Tiere/s) oder nicht artgerechte Haltung der Tiere, unzumutbare Verhaltensweisen des/r Tiers/e, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen könnten, oder bei ausstehender Zahlung der Betreuungskosten kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Rücktritt durch Katz und Haus:
Trete ich aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, so sind Ihnen die durch den Rücktritt entstandenen, nachgewiesenen Kosten zu erstatten. Eine Kostenerstattung durch Katz und Haus über den gesamten Auftragswert hinaus ist ausgeschlossen.
Einsatzende, Schadensersatz
Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes sind Schäden aufzuzeigen und entsprechend zu belegen.
Eine Tiersitterversicherung bei der Haftpflichtkasse liegt vor.
Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt.